Es sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:
Kenntnis von Baderegeln
Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)
Voraussetzungen
4-5 selbständige Schwimmzüge ohne Hilfsmittel, Mindestalter 6 Jahre
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